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MINICLUB - ORDNUNG PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 21. September 2007
MINICLUB – Ordnung
 
Stand: 08.November.2006

1. Die Miniclub – Ordnung ist Bestandteil des mit jedem Mitglied des Vereins geschlossenen Vertrages. Änderungen sind mit einfacher Mehrheit im Rahmen der Mitgliederversammlung zu beschließen.

2. Jede Gruppe hat ihre Räume und die in diesen errichteten Anlagen (z.B. Regale, Schränke, Tische, Stühle) in sauberem und gepflegtem Zustand zu halten. Die zu den Räumlichkeiten gehörenden Grünanlagen obliegen ebenfalls der Pflege dieser Gruppe.

3. Die Teilnahme an Renovierungs-, Instandsetzungs- und Säuberungsarbeiten ist unbedingt erforderlich. Über den Umfang und die Erforderlichkeit der einzelnen Dienste entscheidet ie Gruppe. Für Nicht-Beteiligung wird eine Entschädigungszahlung von 20€ je versäumten Termin erhoben (Ausweichtermine können vereinbart werden). Das Geld kommt der jeweiligen Truppe zu Gute. Je nach Umfang der Tätigkeit, ist die Anzahl der Dienste vom Vorstand in Abstimmung mit den Erzieherinnen mindestens 2 Wochen vor Beginn durch Aushang anzukündigen.

4. An der Mitarbeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung hat sich jedes Mitglied zu beteiligen. Die Mitarbeit erfolgt überwiegend im Rahmen von „Eltern-Diensten“, die egelmäßig zu leisten sind. Die Anzahl der je Gruppe zu leistenden Dienste ergibt sich aus der Anzahl seiner Mitglieder. In Ausnahmefällen kann eine Ersatzperson von ihm gestellt
werden. Die entsprechenden Listen werden von den Erzieherinnen zur Eintragung ausgehängt und nach Ablauf bei der Erzieherin für 6 Monate aufbewahrt. Mehrleistungen an Eltern-Diensten“ sind nicht übertragbar. Befreiungen von den „Eltern-Diensten“ aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit) bleiben unbeschadet.

5. Die Teilnahme der Mitglieder des Miniclubs an Veranstaltungen der Gemeinde (z.B. Kinderfest, Weihnachtsbasar, etc.) fördert durch die Präsenz die Mitgliederwerbung, bindet den Miniclub in die Gemeinde ein und dient damit direkt und indirekt der Subventionierung unseres Vereins. Die Beteiligung an Vorbereitung und / oder Durchführung ist zu erbringen.

6. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich aktiv an der Werbung neuer Mitglieder zu beteiligen.

7. Den Anweisungen der Erzieherinnen ist Folge zu leisten.

8. Änderungen an bestehenden Einrichtungen oder Anschaffungen müssen dem Vorstand im Voraus zur Zustimmung vorgelegt werden.

9. Jede Änderung der Anschrift- und/oder Telefonnummer eines Mitgliedes ist dem Vorsitzenden oder dem Kassenwart unverzüglich zu melden.

Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 23. September 2007 )